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VG Schleswig, 02.08.1994 - 2 A 200/89 |
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Verfahrensgang
- VG Schleswig, 02.08.1994 - 2 A 200/89
- OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 159/94
- BVerwG, 12.12.1995 - 4 B 281.95
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.1993 - 1 K 2/91
Nachteil; Sanierungssatzung; Heilung; Formfehler; Gebietsbeschreibung
Nach Zurückweisung seiner Widersprüche hat der Antragsteller am 01. September 1989 Klage gegen die Bescheide vom 02. Juni 1989 und 07. Juli 1989 sowie die dazugehörigen Widerspruchsbescheide erhoben (2 A 200/89 VG Schleswig).Dies gilt auch zum jetzigen Zeitpunkt, obwohl die Sanierungssatzung inzwischen in zwei Teilbereichen, zu denen auch die Grundstücke des Antragstellers gehören, aufgehoben worden ist Die Satzung vom 09. Juni 1972 äußert, obwohl sie insoweit aufgehoben worden ist, noch Rechtswirkungen für den Antragsteller, weil sie nach Abschluß der Sanierung die Rechtsgrundlage für die im Klageverfahren 2 A 200/89 VG Schleswig angefochtenen Bescheide über die Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen ist.